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Für Kommunal- und Europawahl: Neue Briefwahlstelle in Chemnitz

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Wer seine Stimme vor dem Urnengang am 9. Juni vor Ort abgeben will, muss dafür einen anderen Ort aufsuchen als zuletzt. Die Wahlbenachrichtigung soll spätestens bis Sonntag eintreffen.

Chemnitz.

Für die Kommunal- und die Europawahl werden noch bis Ende dieser Woche die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Bis spätestens Sonntag, 19. Mai, sollten alle, die zur Wahl berechtigt sind, diese Unterlagen erhalten, teilt das Rathaus mit.

Zuletzt hatten einige Chemnitzer berichtet, dass sie noch keine Unterlagen erhalten haben. Der für den Versand zuständigen Deutschen Post zufolge sind aber keinerlei Störungen bekannt. Aufgrund des Feiertags in der vergangenen Woche und „hoher Sendungsmengen“ könne es aber zu leichten Verzögerungen kommen. Bis Ende der Woche sollten alle Wählerinnen und Wähler die Dokumente erhalten, so ein Post-Sprecher. Wer die Wahlbenachrichtigung bis Sonntag nicht erhalten hat, soll sich in der kommenden Woche bei der Briefwahlstelle der Stadt melden, rät das Rathaus.

Briefwahlunterlagen spätestens drei Werktage vor der Wahl abschicken

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Bürger einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer vor der Wahl am 9. Juni seine Stimme abgeben will hat zwei Möglichkeiten: Mit dem Antrag kann man sich entweder die Briefwahlunterlagen samt Wahlschein nach Hause schicken lassen, ausfüllen und kostenfrei wieder abschicken. Die Deutsche Post empfiehlt, den Brief spätestens drei Werktage vor der Wahl am 9. Juni in einen Briefkasten zu werfen, damit er rechtzeitig ankommt.

Alternativ kann mit dem Wahlschein-Antrag auch vor Ort in der Briefwahlstelle abgestimmt werden (Sofortwahl). Diese befindet sich diesmal nicht im Rathaus sondern im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53. Geöffnet ist ab Dienstag, 21. Mai, montags und mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am 7. Juni, ist von 8.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Für die Sofortwahl müssen Bürger den Wahlscheinantrag und ihren Persoanlausweise oder Reisepass mitbringen.

Stimmenabgabe nach Antrag auch in anderen Wahlräumen möglich

Wer am 9. Juni wählen möchte, muss dafür mit seinem Wahlschein den darauf vermerkten Wahlraum aufsuchen. Andere Wahlräume sind möglich (z. B. barrierefreie), aber nur nach vorherigen Antrag. Für die Europawahl ist die Stimmenabgabe danach in jedem Wahlraum der Stadt möglich. Für die Kommunalwahl müssen die Bürger einen Wahlraum aufsuchen, der in ihrem Wahlkreis liegt. Und Wahlscheine für die Stadtrats- und die Ortschaftswahl sind nur in der jeweiligen Ortschaft gültig. Eine Übersicht über barrierefreie Wahlräume findet sich auf der Stadtseite. (lumm)

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